Anwartschaftsversicherung in der PKV |
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Anwartschaftsversicherung in der Privaten KrankenversicherungDurch die Anwartschaftsversicherung werden Zeiträume überbrückt, während denen die Private Krankenversicherung ausgesetzt werden muß bzw. soll. Es besteht kein Versicherungsschutzwährend der Dauer der Anwartschaft in der PKV. Während der Zeit der Anwartschaft ist ein anwartschaftsbeitrag zu entrichten, der die Verwaltungskosten abdeckt und den Aufbau der Altersrückstellungen absichert. So kann der Versicherte nach der Zeit der Anwartschaft die Versicherung zu dem Beitrag weiterführen, der sich auf das ursprüngliche Eintrittsalter bezieht. Außerdem bleiben dem Versicherungsnehmer die Anrechnungsbeträge erhalten, die er sich vor Beginn der Anwartschaft erworben hatte. |