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Alterungsrückstellung in der Privaten Krankenversicherung
Die Alterungsrückstellung spielt eine wesentliche Rolle bei der Berechnung der Beiträge in der Privaten Krankenversicherung. Es handelt sich hierbei um eine mathematisch kalkulierte Rücklage, die in der Zeit, in der die durchschnittlichen Kosten aller PKV Versicherten geringer sind, als der Beitrag, der zurückgelegt wird, um für die Zeit, wenn die Kosten höher sind als der Beitrag (i.d.R. im Alter), den Beitrag stabil zu halten bei gleichbleibender Leistung. Das sind die Rücklagen, die in jedem Tarifbeitrag der PKV immer mit einkalkuliert sind.
Eine wesentliche Forderung an die Privaten Versicherer ist, daß die Beiträge aufgrund des Älterwerdens nicht steigen sollen (vorausgesetzt die ursprünglich angesetzten Rechnungsgrundlagen, Lebenserwartung etc., insbesondere die Krankheitskosten bleiben unverändert), obwohl das Krankheitsrisiko mit zunehmendem Alter steigt. Genau dafür ist die Alterungsrückstellung gedacht. Sie dient der Absicherung des Versicherten wie auch des Versicherers gegen das erhöhte Krankheitsrisiko im Alter, das sonst zu steigenden Beiträgen führen würde.
Die Alterungsrückstellung ist kein individuelles Guthaben, es ist eine durchschnittliche Deckungsrückstellung aller Versicherten bei einer bestimmten Privaten Krankenversicherung.
Zusätzlich zu dem in dem Tarif gebildeten Rücklagen wird bis zum 60. Lebensjahr noch ein gesetzlicher Zuschlag in Höhe von 10 % des Beitrages der Krankenkostenvollversicherung erhoben.
Hierzu die Musterbedingungen MB/KK § 8a (2):
"... Eine Erhöhung der Beiträge oder eine Minderung der Leistungen des Versicherers wegen des Älterwerdens der versicherten Person ist jedoch während der Dauer des Versicherungsverhältnisses auszuschließen, soweit nach dem technischen Geschäftsplan eine Deckungsrückstellung für das mit dem Alter der versicherten Person wachsende Wagnis zu bilden ist."
Durch die Alterungsrückstellung kann diese Forderung erfüllt werden.
Bei Eintritt in einen Tarif liegt der Nettobeitrag über dem eigentlich erforderlichen Risikobeitrag. Die Differenz zum Nettobeitrag stellt den sogenannten Sparbeitrag dar. Dieser Sparbeitrag wird zur Bildung der Alterungsrückstellung in der Privaten Krankenversicherung verwendet. Die Alterungsrückstellung wird nicht nur aus dem Sparbeitrag gebildet. Wesentliche Quellen zum Aufbau der Alterungsrückstellung stellen die rechnungsmäßige Verzinsung der Alterungsrückstellung.
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