Zusatzversicherung zur Gesetzlichen Krankenversicherung

 

Zusatzversicherung über die Private Krankenversicherung

Im Zuge der Kostendämpfungsgesetze und Gesundheitsreformen der letzten 30 Jahre in der Gesetzlichen Krankenkasse sind die Leistungen immer geringer geworden. D.h. die Zuzahlungen und Selbstbeteiligungen der GKV Versicherten nimmt ständig zu. So z.B. seit Anfang 2005 müssen die Mitglieder einer Gesetzlichen Krankenkasse erheblich höhere Zuzahlungen für Zahnersatz leisten, wenn sie eine adäquate Versorgung haben möchten. Ein neues Zuschuß System für Zahnersatz wurde beschlossen. Es werden nicht mehr wie bisher prozentuale Zuschüsse gewährt, sondern genannte „befundbezogene Zuschüsse".
Um den Leistungsstandard aufrechtzuerhalten und die Eigenbeteiligungen in Grenzen zu halten ist es sinnvoll über eine Private Zusatzversicherung für verschiedene Bereiche nachzudenken, die die Lücken schließt. Dies kann für einzelne Personen geschehen oder auch für eine Familie mit Kindern sinnvoll sein.
Die Erweiterung des Gesetzlichen Versicherungsschutzes kann folgende Bereiche umfassen:
Ambulante Behandlung, 100% Erstattung für Heilmittel wie Massagen, Fango, Krankengymnastik & medizinische Bäder, Erstattung von Heilpraktikerbehandlungen, Behandlung mit Naturheilmitten, 100%-ige Erstattung für gesetzliche Zuzahlungen bei Arznei- und Verbandmitteln, sowie Heil- und Hilfsmitteln, Zuschuß zur Brille + Gläser, Kontaktlinsen.
Stationäre Behandlung/Krankenhaus, freie Krankenhauswahl, freie Arztwahl, Wahl zwischen 1- und 2 Bett Zimmer.
Zahnbehandlung/Zahnersatz, Zuzahlung für Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe, Zahnersatz, Inlays, Implantate, Kieferorthopädie.
Tagegeldversicherung, Absicherung des Krankentagegeldes über den Betrag hinaus, den die Gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr leistet.
Krankenhaustagegeld, fixer Betrag pro Tag Aufenthalt im Krankenhau, um zusätzliche Kosten abzudecken(z.B. Chefarztbehandlung, Fahrkosten von Familienangehörigen).
Auslandsreisekrankenversicherung, für Reisen außerhalb Europas, wo die Gesetzliche Krankenversicherung nicht leistet oder für Reisen in Europa, wo die Erstattung als Kassenpatient eingeschränkt ist.
Pflegerente, als Ergänzung zur Gesetzlichen Pflegepflichtversicherung

Versicherte in einer Privaten Krankenvollversicherung benötigen diese Zusatzversicherungen i.d.R. nicht, da sie dies meist in ihrer Vollversicherung schon mit versichert haben und als Angestellte hierfür auch den Arbeitgeberzuschuß bis zum Höchstsatz erhalten.

 
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