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Gesetzliche Krankenversicherung Wechsel
Die Mehrheit der Bundesbürger ist in einer Gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert oder als Familienmitglied (z.B. Ehefrau, Kinder) mitversichert, die sogenannte Familienhilfe.
Der Beitrag wird prozentual nach dem Bruttoeinkommen berechnet, die Beitragssätze sind je nach Gesetzlicher Krankenversicherung unterschiedlich (Beiträge GKV 2007). Die Mindestleistungen sind gesetzlich vorgegeben und können per Gesetz geändert werden (Gesundheitsreformgesetz). Die Gesetzliche Krankenversicherung ermöglicht einen Wechsel für Pflichtmitglieder mit einer 2 monatigen Frist zum Ende des Kalendermonats möglich. Man kann dann die Krankenkasse erst nach 18 Monaten Mitgliedschaft wieder kündigen.Bzw. außerordentlich bei einer Beitragsanpassung.
Beitragssatz Gesundheitsfonds 2009
Der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt ab 2009 14,6 Prozent, der ermäßigte
Beitragssatz 14,0 Prozent. Hinzu kommt ein Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten, den die Mitglieder allein tragen, also ohne hälftige
Beteilung der Arbeitgeber.
Für Angestellte, die über 47.700 Euro pro Jahr in 2007, über 48.150€ pro Jahr in 2008, über 48.600€ pro Jahr in 2009 (3 Jahre ununterbrochen) verdient haben (Beitragsbemessungsgrenze) und die 3 Jahres Frist erfüllt haben, können als freiwilliges Mitglied die Gesetzliche Krankenversicherung mit einer 2 monatigen Frist zum Monatsende kündigen und in eine Private Krankenversicherung wechseln. Für sie gilt nicht die 18 Monate Bindefrist. Selbständige, Freiberufler und Beamte sind ebenso freiwilliges Mitglied und können die Gesetzliche Krankenkasse mit obigen Fristen kündigen. Man unterscheidet 3 Beitragssätze:
- Allgemeiner Beitragssatz: Mitglieder mit 6 Wochen Lohnfortzahlung
- Erhöhter Beitragssatz: Mitglieder mit weniger als 6 Wochen Lohnfortzahlung
- Ermäßigter Beitragssatz: Kein Anspruch auf Krankentagegeld oder Satzungsgemäße oder Beschränkung der Leistung für bestimmte Mitglieder
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