Beiträge für Rentner in der Privaten Krankenversicherung |
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Beiträge für Rentner in der Privaten KrankenversicherungRentenbezieher (die nicht der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner angehören KVDR) erhalten als freiwilliges Mitglied in einer Gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer Privaten Krankenversicherung einen Zuschuß zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag von der Gesetzlichen Rentenversicherung (BFA/LVA), nach Ausscheiden aus dem Berufsleben statt Arbeitgeberzuschuß. Diese Feststellung gilt sowohl für Versichertenrenten (Alters-, Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente) als auch für Hinterbliebenenrenten (Witwen- und Waisenrente).
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