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Mitnahme der Alterungsrückstellungen ab 01.01.2009 in der PKV
Die Altersrückstellungen in der PKV sind dazu da, den Beitrag in der Privaten möglichst konstant zu halten. D.h. in jungen Jahren ein finanzielles Polster zu schaffen, für die Lebenszeit, wo man u.U. kränker wird. Bislang gab es keinerlei Möglichkeiten diese angesparten Rücklagen bei einem Wechsel innerhalb der Privaten Krankenversicherung mitzunehmen. Diese verblieben beim Verlassen einer PKV immer bei der alten Gesellschaft und der Einstieg bei der neuen Gesellschaft war meist wegen des inzwischen höheren Eintrittsalters ungünstiger als bei der alten Gesellschaft.
Für alle, die sich vor dem 01.01.2009 privat versichert haben besteht beim Inkrafttreten des Gesundheitsreformgesetzes die Möglichkeit, die gebildeten Altersrückstellungen teilweise von einer PKV in eine andere PKV mitzunehmen. Dies ist durch das Gesundheitsreformgesetz möglich geworden, wo jeder PKV-Patient, seine bislang aufgelaufenen Altersrückstellungen teilweise mitnehmen kann, wenn dieser bis zum 30.06.2009 wechselt.
Das interne Procedere bei der PKV ist so, dass von dem bisherigen Vollversicherungstarif in den Basistarif innerhalb der gleichen PKV-Gesellschaft z.B. bei der Citronia Tarif ABC in den Basistarif der Citronia unter Mitnahme der vollen Altersrückstellungen gewechselt werden kann. Dann wechselt man von der Citronia z.B. in den Basistarif der Pfefferminzia und dann wieder in einen Volltarif der Pfefferminzia, allerdings erfolgt bei der Höherversicherung eine neue Gesundheitsprüfung. Es ist deshalb ratsam zuerst einen Probeantrag bei der Pfefferminzia zu stellen, um Gewißheit zu haben, ob und zu welchen Bedingungen die Pfefferminzia den gewünschten Versicherungsschutz zur Verfügung stellt.
Entscheidend ist, dass die Alterungsrückstellungen im Basistarif der Pfefferminzia-PKV geringer sind , als die Anrechungsbeiträge im Basistarif der Citronia, da nur die Anrechungsbeiträge in Höhe der Leistungen des Basistarifs zur neuen Versicherung mitgenommen werden können.
Bei der bisherigen Gesellschaft (Citronia) erhält man einen Anrechnungsbeitrag über dem Anrechnungsbetrag des reinen Basistarifs, abhängig von den im bisherigen Tarif gebildeten Alterungsrückstellungen und nur der Anrechnungsbeitrag der im Basistarif gebildet worden wäre kann zu einer neuen PKV mitgenommen werden.
Will man bei der neuen PKV wieder einen Tarif mit höheren Leistungen als dem Basistarif versichern, werden die Anrechungsbeiträge nur in Höhe der Anrechungsbeiträge des Basistarifs angerechnet.
Ab Januar 2009 sollen bei der Privaten Krankenversicherung nur noch Tarife für Neuabschlüsse angeboten werden, welche die Mitnahme der Altersrückstellugen erlauben. Diese verbesserte Wechselmöglichkeit wird voraussichtlich auch insgesamt höhere Beiträge in der PKV mit sich bringen.
Ebenso ist eine erneute Gesundheitsprüfung beim Wechsel der PKV zu berücksichtigen, d.h. der gewonnene Eingangsstatus bei der alten PKV geht verloren.
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