Wartezeiten - Krankenversicherung

 

Wartezeiten in der Krankenversicherung

Der Versicherungsschutz in der Privaten Krankenversicherung beginnt in einigen Fällen erst nach Ablauf der Wartezeiten. Es wird zwischen allgemeiner und besonderer Wartezeit unterschieden.

Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate. Außer die Tarifbedingungen sieht keine Wartezeiten vor, was in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt ist.

Die besondere Wartezeit liegt bei ca. 8 Monaten und wird in der Regel bei Entindungen, Psychotherabie, Zahnbehandlung und Zahnersatz eingefordert.

Der Antragsteller hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlaß der Wartezeit zu stellen.

Es gibt 3 Möglichkeiten auf Erlaß der Wartezeit:

1. Übergangslose Vorversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung
2. Übergangslose Vorversicherung in der Privaten Krankenversicherung
3. Ärztliche Untersuchung

 
PKV-1x1
PKV Online Rechner
Service Hotline
PKV Hotline 9ct/minPKV Kontakt
Anzeigen