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Die Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit
Arbeitslose sind in der Regel automatisch bei der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, egal ob sie vorher in der PKV versichert waren oder in der GKV. Falls der Arbeitslose vor der Arbeitslosigkeit privat versichert war kann er seinen Versicherungsschutz bei der Privaten Krankenversicherung für die Dauer der Arbeitslosigkeit, je nach Krankenversicherung 2-5 Jahre beitragsfrei ruhen lassen.
Seit dem 1.4.1998 können sich Arbeitslose auf Antrag auch von der Versicherungspflicht befreien lassen und privat versichert bleiben, in diesem Fall zahlt dann die Agentur für Arbeit die Beiträge, wie für einen gesetzlich Versicherten. Voraussetzung ist, daß der Arbeitslose in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich krankenversichert war, sondern privat. Der Antrag auf Befreiung ist innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht an die zuständige Gesetzliche Krankenkasse zu stellen. Die Bundesanstalt für Arbeit übernimmt die Beiträge, die an eine Private Krankenversicherung zu zahlen sind, bis zu der Höhe, in der sie ohne Befreiung angefallen wären.
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