Verwaltungskostenquote in der Krankenversicherung

 

Verwaltungskostenquote - Private Krankenversicherung

Die Verwaltungskostenquote gibt an, welcher Anteil von den eingezahlten Beiträgen für die Verwaltung der Versicherungsverträge aufgewendet wird.

Verwaltungskostenquote = ( Verwaltungsaufwendungen / Beitragseinnahmen ) * 100

Die Höhe dieser Quote wird durch die Qualität im Bereich Dienstleistung, Kundenbetreuung als auch Investitionen beeinflußt.

 
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