Zusätzliche Zuschreibung - PKV |
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Private Krankenversicherung Zusätzliche ZuschreibungSeit 1992 gibt es die sogenannte zusätzliche Zuschreibung (VAG § 12a). Das bedeutet, daß die Alterungsrückstellung der PKV - Versicherten zusätzlich verzinst werden. Im Jahre 2000 wurde die Regelung nochmals verbessert. Im Vergleich dazu ist im System der Gesetzlichen Krankenversicherung keine Altersvorsorge zur Senkung der Beiträge für Ihre Versicherten verankert. Denn die GKV arbeitet nicht nach dem Kapitaldeckungs-, sondern nach dem Umlageverfahren : Die aktuellen Einnahmen müssen jeweils die aktuellen Ausgaben decken, es werden keine Beitragsanteile für die im Alter evtl. auftretenden höheren Gesundheitskosten gespart (keine Alterungsrückstellung wie bei der PKV). Die Einführung der Sozialversicherung wurde am 17.11.1881 durch die "Kaiserliche Botschaft" eingeleitet. In Folge davon wurden zwischen 1883 und 1889 die Kranken-, die Unfall- und die Rentenversicherung der Arbeiter per Gesetz eingeführt. In der heute noch gültigen Reichsversicherungsordnung (RVO) von 1991 wurden diese Gesetze zusammengefaßt. Innungskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Allgemeine Ortskrankenkassen, Landwirt-schaftliche Krankenkassen, Seekrankenkasse, Bundesknappschaft, Ersatzkassen. Alle Krankenkassen sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und Körperschaften des öffentlichen Rechts im Vergleich zur Privaten Krankenversicherung, die meist Aktiengesellschaften oder Vereine auf Gegenseitigkeit sind.
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