Abrechnungsverfahren GKV - PKV |
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Abrechnungsverfahren Gesetzliche Krankenkasse Private KrankenversicherungGesetzliche Krankenversicherung Sachleistungsprinzip Beim Sachleistungsprinzip hat man keinen Einfluß auf die erbrachte Leistung. Der Arzt rechnet mit der Krankenkasse direkt seine Leistungen ab. Die Ärzte im ambulanten Bereich bekommen einen fixe Summe pro Patient pro Quartal. Seit 2004 haben die Gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, die vom Arzt gestellten Diagnosen pro Versicherten zu erfassen. Seither besteht auch die Möglichkeit für Kassenpatienten zur Kostenerstattung zu optieren, um einen genaueren Einblick auf die vom Arzt erbrachten Leistungen zu haben. Dies ist auch sinnvoll im Zusammenhang mit einer Privaten Zusatzversicherung, um die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse zu erweitern. Private Krankenversicherung Kostenerstattungsprinzip Die Privaten Krankenversicherungen rechnen nach dem Kostenerstattungsprinzip ab. Hier stellt der Arzt eine Rechnung auf den Patienten aus und der Patient hat einen Anspruch auf Erstattung des Rechnungsbetrages über die PKV gemäß den tariflichen Vereinbarungen. I.d. R. dauert die Erstattung der Rechnungen ca. 2 -3 Wochen, so daß normalerweise keine Vorleistung notwendig ist. Für Tarife, die eine Beitragsrückerstattung vorsehen ist es sinnvoll die Rechnungen bis zum Ende des Jahres zu sammeln, um zu sehen, wieviel Kosten sich über das Jahr angesammelt haben und ob die Beitragsrückerstattung diese Kosten übersteigt. Es besteht bis zu 2 Jahren nach Rechnungsstellung noch die Möglichkeit die Rechnungen bei der Krankenversicherung einzureichen..
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