Abrechnungsverfahren GKV - PKV

 

Abrechnungsverfahren Gesetzliche Krankenkasse Private Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung Sachleistungsprinzip

Beim Sachleistungsprinzip hat man keinen Einfluß auf die erbrachte Leistung. Der Arzt rechnet mit der Krankenkasse direkt seine Leistungen ab. Die Ärzte im ambulanten Bereich bekommen einen fixe Summe pro Patient pro Quartal. Seit 2004 haben die Gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, die vom Arzt gestellten Diagnosen pro Versicherten zu erfassen. Seither besteht auch die Möglichkeit für Kassenpatienten zur Kostenerstattung zu optieren, um einen genaueren Einblick auf die vom Arzt erbrachten Leistungen zu haben. Dies ist auch sinnvoll im Zusammenhang mit einer Privaten Zusatzversicherung, um die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse zu erweitern.

Private Krankenversicherung Kostenerstattungsprinzip

Die Privaten Krankenversicherungen rechnen nach dem Kostenerstattungsprinzip ab. Hier stellt der Arzt eine Rechnung auf den Patienten aus und der Patient hat einen Anspruch auf Erstattung des Rechnungsbetrages über die PKV gemäß den tariflichen Vereinbarungen. I.d. R. dauert die Erstattung der Rechnungen ca. 2 -3 Wochen, so daß normalerweise keine Vorleistung notwendig ist. Für Tarife, die eine Beitragsrückerstattung vorsehen ist es sinnvoll die Rechnungen bis zum Ende des Jahres zu sammeln, um zu sehen, wieviel Kosten sich über das Jahr angesammelt haben und ob die Beitragsrückerstattung diese Kosten übersteigt. Es besteht bis zu 2 Jahren nach Rechnungsstellung noch die Möglichkeit die Rechnungen bei der Krankenversicherung einzureichen..
Dieses Abrechnungsverfahren gilt für den Ambulanten- und Zahnarztbesuch, im Krankenhaus wird, wenn gewünscht direkt mit der Versicherung abgerechnet. Viele Gesellschaften erstellen eine Klinik-Card, damit kann sich der Versicherte der Privaten Krankenversicherung im Krankenhaus als Privatpatient ausweisen, sie gilt in vielen Fällen gleichzeitig als Kostenübernahmebestätigung der Versicherung.
Die Card wird bei der Aufnahme zu einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung im Krankenhaus vorgelegt. Das Krankenhaus kann der Card entnehmen, welchen Versicherungsschutz der Patient im Bereich der allgemeinen Krankenhausleistungen und Unterbringung (Ein- oder Zweibettzimmer) hat.
Der Versicherte kann zwischen 100 % Tarifen und Tarifen mit einer unterschiedlichen Selbstbeteiligung wählen.
Tarife mit Selbstbeteiligung sind vor allem für Selbständige interessant an, da sie keinen Arbeitgeberzuschuß zu ihrem Beitrag erhalten. Der Angestellte bekommt i.d.R. 50% zu seinem Krankenversicherungsbeitrag vom Arbeitgeber, aber keinen Zuschuß zu einer Selbstbeteiligung. Es gibt die Möglichkeit im Arbeitsvertrag die Übernahme von Selbstbeteiligungen durch den Arbeitgeber zu vereinbaren. Das hat für beide Seiten den Vorteil von geringeren Prämien.


 

 
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