Beitragsanpassung in der Privaten Krankenversicherung

 

Beitragsanpassung in der Privaten Krankenversicherung

Entscheidend ist, daß der Beitrag bei der Privaten Krankenversicherung nicht indiviuell angehoben wird, sondern für alle eines Jahrgangs von einem Eintrittsalter gleich stark. Es gibt keine demographischen Abhängigkeiten. Es ist unabhängig, wieviel junge und alte Menschen in der PKV versichert sind, da jeder über die Laufzeit seines Lebens durch die Beiträge die voraussichtlich höheren Ausgaben im Alter selbst anspart.

Die Beitragsentwicklung läßt sich nicht vorherbestimmen, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt. Sie ist allerdings in jedem Falle unabhängig vom tatsächlich erreichten Alter oder dem aktuellen Gesundheitszustand des Versicherten.. Auch die Private Krankenversicherung wird wie viele andere Dinge im Laufe der Zeit teurer. Die Ursachen liegen in den Kostensteigerungen im Gesundheitswesen (höhere Löhne, bessere und teurere Behandlungsmöglichkeiten) und in einer immer älter werdenden Bevölkerung (höhere Lebenserwartung). Die Private Krankenversicherung hat mehrere Optionen, um die Beitragserhöhungen möglichst gering zu halten:
Sie bildet Rückstellungen (RfB) aus den Beiträgen, die in jungen Jahren die durchschnittlichen Kosten übersteigen.
Dazu kommen 10% gesetzlicher Altersdeckungsrücklage (ADR) die einen nominalen Beitragsanstieg ab 65 Jahren ausschließen soll (seit 1.1.2000). Zusätzlich kann der Versicherte schon bei Abschluß der Privaten Krankenversicherung oder während der Laufzeit bei einigen PKV Unternehmen eine Beitragsreduktion ab dem 65. Lebensjahr (oder später) vereinbaren.


 

 
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