Chronische Krankheiten nach Versicherungsbeginn |
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Chronische Krankheiten nach Versicherungsbeginn in der PKVWenn nach Versicherungsbeginn, bei einem Wechsel zur Privaten Krankenversicherung chronische Krankheiten entstehen, ist eine Beitragsanpassung seitens der Privaten Krankenversicherung nicht möglich. Denn ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vertrag zustande gekommen ist, trägt die Private Krankenversicherung das Risiko von Verschlechterungen des Gesundheitszustandes, sei es durch akut auftretende Unfälle/Krankheiten oder schon seit längerem vorhandene Krankheiten, die erst nach dem Abschluß des Vertrages bekannt, d.h. diagnostiziert werden. Falls vor Antragstellung Krankheiten oder Beschwerden bestanden, wird von der Gesellschaft geprüft, inwiefern eine Aufnahme zu Tarifbeiträgen oder mit einem Risikozuschlag möglich ist.
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