Ruhensvereinbarung - PKV |
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Private Krankenversicherungen RuhensvereinbarungEin Versicherter bei der Privaten Krankenversicherung kann bei Arbeitslosigkeit mit seiner Krankenversicherung eine Ruhensvereinbarung abschließen. Während dieser Zeit ruht die Versicherung, d.h. der Versicherungsnehmer zahlt keine Beiträge und der Versicherer erbringt keine Leistungen. Die Ruhensvereinbarung ist in der Regel auf einen vom Versicherer auf einen Zeitraum begrenzt, kann aber danach durch eine Anwartschaft fortgesetzt werden. |