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Private Krankenversicherung: Mitversicherung von Neugeborenen
Neugeborene können ab dem Zeitpunkt ihrer Geburt ohne Wartezeiten und Risikoprüfung mitversichert werden, wenn ein Elternteil am Tag der Geburt seit mindestens drei Monaten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) versichert ist.
Wichtig: Das Neugeborene muß innerhalb von zwei Monaten rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats bei der Krankenversicherung angemeldet werden. Außerdem darf der Versicherungsschutz des Neugeborenen nicht umfangreicher als der des versicherten Elternteils sein.
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, dann erfolgt die Mitversicherung über einen normalen Antrag. In diesem Fall ist dann eine Risikoprüfung erforderlich und es sind die festgelegten Wartezeiten einzuhalten.
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