Risikoprüfung in der PKV

 

Private Krankenversicherung Antragsprüfung / Risikoprüfung / Gesundheitsfragen

Da der Beitrag in der Privaten Krankenversicherung risikogerecht kalkuliert wird, muß bei jedem Antrag in den Gesundheitsfragen überprüft werden, ob ein normales oder ein erhöhtes Risiko versichert werden soll. Wenn der zu Versichernde vor Abschluß des Vertrages in der PKV bereits an Krankheiten/Beschwerden gelitten hat, die nicht vollständig ausgeheilt sind oder die wieder aufleben können, liegt ein erhöhtes Risiko vor.

Da der Tarifbeitrag für einen Leistungsbedarf kalkuliert wird, der nicht von Kosten für "Vorerkrankungen" beeinflußt wird, können erhöhte Risiken nicht zum Tarifbeitrag versichert werden. Liegt nach Ansicht des Versicherers ein erhöhtes Risiko vor, werden die zu erwartenden Mehrausgaben durch einen Risikozuschlag ausgeglichen. Dieser wird individuell berechnet und ist zeitlich begrenzt oder auf unbegrenzte Zeit verfügt, je nach Krankheit, Diagnose, Prognose.

 
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