PKV Folgebeitrag

 

Private Krankenversicherung Folgebeitrag

Folgebeiträge sind alle Beiträge, die nach dem Erstbeitrag fällig werden. Also auch jeder Erhöhungs- oder Mehrbeitrag aufgrund einer Erhöhung des Versicherungsschutzes. Folgebeiträge sind jeweils am 1. des Fälligkeitsmonates zu zahlen. Zahlt man den Folgebeitrag nicht bei Fälligkeit, erhält man eine schriftliche Mahnung. Dies wird durch die Allgemeinen Versicherungsbdingungen (AVB) geregelt.
Nach § 39 VVG kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer schriftlich eine Zahlungsfrist von mindestens 2 Wochen setzen, falls dieser den Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt hat. Zahlt der Versicherungsnehmer innerhalb dieser Frist nicht, so befindet er sich im "qualifizierten Zahlungsverzug", der Rechtsfolgen nach sich zieht.


 
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