PKV Folgebeitrag |
||
Private Krankenversicherung FolgebeitragFolgebeiträge sind alle Beiträge, die nach dem Erstbeitrag fällig werden. Also auch jeder Erhöhungs- oder Mehrbeitrag aufgrund einer Erhöhung des Versicherungsschutzes. Folgebeiträge sind jeweils am 1. des Fälligkeitsmonates zu zahlen. Zahlt man den Folgebeitrag nicht bei Fälligkeit, erhält man eine schriftliche Mahnung. Dies wird durch die Allgemeinen Versicherungsbdingungen (AVB) geregelt. |