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Mahnverfahren bei der Privaten Krankenversicherung
Gesetzlich und vertraglich geregeltes Verfahren, nach dessen Durchführung der Versicherungsnehmer im Fall des Zahlungsverzugs den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz einbüßt.
Das Mahnverfahren ermöglicht die Vollstreckung einer Geldforderung ohne Klageerhebung, d.h. ohne Urteil.
Das Verfahren wird von einem Rechtspfleger oder voll automatisiert durchgeführt, ohne eine Prüfung, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht. Das Mahnverfahren ist damit eine schnelle und Kosten sparende Alternative, die sich besonders für Ansprüche eignet, über die kein Streit besteht.
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