Zahlungsverzug in der PKV |
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Zahlungsverzug - Private KrankenversicherungDer Beitrag für die Private Krankenversicherung wird am ersten eines jeden Monats fällig. Der Versicherer kann ein Mahnverfahren nach § 39 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) einleiten, wenn der Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird. Der Versicherungsnehmer erhält ein Mahnschreiben, in dem er aufgefordert wird, den rückständigen Beitrag innerhalb von zwei Wochen zu zahlen. |