Berufsunfähigkeit/Arbeitsunfähigkeit in der Krankenversicherung |
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Berufsunfähigkeit/Arbeitsunfähigkeit in der KrankenversicherungBerufsunfähig ist ein Versicherter in der Krankenversicherung dann, wenn er nach medizinischem Befund auf nicht absehbare Zeit zu mehr als 50% erwerbsunfähig ist. Nach § 15 b Musterbedingungen/Krankentagegeld (MB/KT) in der Privaten Krankenversicherung wird die Krankentagegeldversicherung solange ausgezahlt, bis die Berufsunfähigkeit eingetreten und festgestellt ist, im Gegensatz zur Gesetzliche Krankenkasse, wo das Krankentagegeld maximal 78 Wochen gezahlt wird. |