Arbeitsunfähigkeit in der PKV |
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Arbeitsunfähigkeit in der Privaten KrankenversicherungEine völlige Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Krankenversicherung liegt vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann. Die Versicherungsleistung ist an die völlige (100%ige) Arbeitsunfähigkeit gebunden. Dies betrifft auch Selbständige oder Freiberufler auch nicht mitarbeitend, leitend oder aufsichtsführend. Manche Private Krankenversicherungen (PKV) erbringen auch Leistungen für teilweise arbeitsunfähige Arbeitnehmer. |