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Beendigung des Versicherungsverhältnisses in der Privaten Krankenversicherung
Das Versicherungsverhältnis in der PKV endet durch:
1.in der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung
· Kündigung durch den Versicherungsnehmer
· Kündigung durch den Versicherer
· Tod des Versicherungsnehmers
· Wegzug des Versicherungsnehmers aus dem Tätigkeitsgebiet des Versicherers
· Rücktritt oder Anfechtung
2. in der Krankentagegeldversicherung
· Kündigung durch den Versicherungsnehmer
· Kündigung durch den Versicherer
· Wegfall der Versicherungsfähigkeit (Ende der Berufstätigkeit)
· Bezug von Altersrente, Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren)
· Tod des Versicherungsnehmers
· Wegzug des Versicherungsnehmers aus dem Tätigkeitsgebiet des Versicherers
· Rücktritt oder Anfechtung
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