Krankenhaustagegeldversicherung PKV

 

Private Krankenversicherung Krankenhaustagegeldversicherung

Bei Abschluß einer Krankenhaustagegeldversicherung erhält der Versicherungsnehmer einer Privaten Krankenversicherung bei medizinisch notwendiger klinisch-stationärer Behandlung für den Zeitraum seines Aufenthaltes im Krankenhaus ein Tagegeld ausgezahlt, wenn er diesen Tarif versichert hat. Die Höhe des Tagesgeldes hängt vom vereinbarten Tarif ab.
Über diese Versicherung können Kosten abgedeckt werden, die durch den Krankenhausaufenthalt entstehen können, wie z.B. Stellvertreter in der Firma, Ersatzkraft für die Hausfrau/Mutter, Fahrtkosten für Besuche bei auswärtigem Klinikaufenthalt. Auch das "Rooming-in", bei dem Eltern gegen einen Tagessatz während der stationären Behandlung ihres Kleinkindes im Krankenhaus "wohnen", läßt sich über ein Krankenhaustagegeld abdecken.
Das Krankenhaustagegeld wird ohne Kostennachweis gezahlt, es reicht die Vorlage der Bescheinigung des Krankenhauses über die Aufenthaltsdauer und die Diagnose.

 
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