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Basistarif in der Privaten Krankenversicherung
Nach der Gesundheitsreform 1989 wurden die Basistarife eingeführt.
Da durch die Reform verschiedene Personengruppen aus dem Versicherungsschutz der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgegrenzt wurden, wurde der Basistarif in der Privaten Krankenversicherung eingeführt,
um diesen Personenkreisen eine Alternative zur freiwilligen Versicherung in der Gesetzlichen Krankenkasse zu bieten. Diese Basistarife sind verhältnismäßig preiswert und bieten einen recht umfassenden Versicherungsschutz.
Wenn das Einkommen der zu versichernden Person zusammen mit dem des Ehegatten nicht über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Beitragsbemessungsgrenze) der Gesetzlichen Krankenkasse (2006: 47.250 EUR jährlich Brutto und 2007: 47.700 EUR jährlich Brutto) liegt, kann der Versicherungsnehmer in den Basistarif der PKV aufgenommen werden. Bei einer Familien mit ab 2 Kindern erhöht sich dieser Betrag um ein Drittel.
Auch wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird, kann der Basistarif in der PKV evtl. beibehalten werden, wenn der Versicherungsnehmer auf die sog. Basis-Card verzichtet, oder der Versicherte kann seinen Versicherungsschutz innerhalb von 3 Monaten umstellen lassen. Bei vielen (nicht unbedingt allen!) Versicherungsgesellschaften wird ein Wechsel in einen Tarif mit gleichartigen Leistungen ohne Risikoprüfung und Wartezeiten ermöglicht.
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