Allein-/Mitversicherung von Kindern in der PKV

 

Allein- / Mitversicherung von Kindern in der Privaten Krankenversicherung

Eine Alleinversicherung von Kindern bei einer PKV, ohne dass ein Elternteil dort versichert ist, ist nur bei einigen Privaten Krankenversicherungen möglich (siehe Tabelle unten).
Eine Mitversicherung von Kindern ab dem Zeitpunkt der Geburt, in der ist Regel ohne Risikoprüfung möglich bei der Gesellschaft bei der ein Elternteil versichert ist. Wenn der Vertrag eines Elternteils die Wartezeit hinter sich gebracht hat. Allerdings besteht nur innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt ein Kontrahierungszwang ohne Risikoprüfung. Zu beachten sind die unterschiedlichen Bedingungen bei den Privaten bezüglich des möglichen Versicherungsumfangs.
Wenn innerhalb einer Familie ein Elternteil privat, der andere in einer Gesetzlichen Krankenversicherung ist, hängt es vom Einkommen der Eltern ab, ob das Kind die Möglichkeit hat beitragsfreien Versicherung in der gesetzlichen Familienversicherung hat oder gegen einen Beitrag ca. 120-140 € in der GKV extra versichert werden muss (wo sind Kinder zu versichern). Dieser Beitrag schließt den Beitrag für die Pflegeversicherung mit ein.

Bei der Privatversicherung ist die Private Pflegversicherung für Kinder, ohne eigenes Einkommen oder ohne Berufstätigkeit beitragsfrei, wenn ein Elternteil privat versichert ist.
Sind beide Eltern gesetzlich versichert oder gar nicht krankenversichert, so muss das Kind eine beitragspflichtige Private Pflegepflichtversicherung zahlen.

Wo sind Kinder in der PKV alleine zu versichern (die Liste umfasst nicht alle Anbieter)
Allianz ja, ab 2. Lebensjahr
AOL nein
ARAG ab 5. Lebensjahr
AXA ja, ab 8. Lebensjahr
Barmenia ja, ab Geburt möglich im selben Monat der Geburt VS erst ab Zugang des VS . dh . sinnvoll so schnell wie möglich in der ersten Wochen nach der Geburt, VB = Geburtsdatum
Bayrische VK ja, keine Compact-tarife, 2 Monate rückwirkend taggenau zur Geburt, Wartezeit muss durchlaufen werden, die ersten 3 Monate keine Leistung.
BBV Eintrittsalter ab 6. Lebensjahr, auf Anfrage
Central ab 13. Monat
Concordia ja, ab ab 8. Lebensjahr
Conti ja, keine taggenaue Versicherung ab Geburt möglich
DBV nein
DKV ja, keine taggenaue Versicherung ab Geburt möglich
Dt. Ring nein
Gothaer nein
Hallesche ja, ab ab 8. Lebensjahr
Hanse Merkur ja, ab Geburt taggenau möglich, innerhalb von 2 Monaten ab Geburt, bis 7 Jahre mit U-Untersuchung, keine Wartezeit
Inter ja, ab Geburt, Zuschlag 25% zum regulären Tarif
LKH ja, 1. d. M Beginn bis zum 10, Antrag muss bis 20. bei der LKH Zugang der Police, keine Versicherung ab Geburt möglich, immer nur zum nächsten 1. eines Monats
LVM ja
Mannheimer ja, ab dem 6. Lebensjahr, die U-Hefte in Kopie
Münchner Verein ja, Tagenau zur Geburt 6 Wochen nachträglich Leistungen
mit U-Berichte ab Geburt, ausser Tarif 160
Nürnberger ja, Entbindung in welcher Schwangerschaftswoche, vor der 36. Woche (Standartzeit) Ablehnung, Kopien U-Bericht, rückwirkung innerhalb immer 1. des Monats der Geburt. Leistungen ab VS Beginn.
R+V ja, ab Geburt, immer zum 1. des Monats
SDK ja, 2-3 Monate mit U-Untersuchung
Signal ja, ab dem 4. Lebensjahr (vollendet)
Universa nein
VGH nein
Union ja, keine Compact-tarife, 2 Monate rückwirkend taggenau zur Geburt, Wartezeit muss durchlaufen werden, die ersten 3 Monate keine Leistung.
Victoria ja, ab Geburt taggenau oder 1. des Monats
   


 
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