Zuschuß zur Pflegeversicherung für Rentner in der PKV

 

Zuschuß zur Pflegeversicherung für Rentner in der Privaten Krankenversicherung

Freiwillige Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung und Mitglieder einer Privaten Krankenversicherung sind auch als Rentner in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig (sofern sich der ständige Aufenthaltsort in Deutschland befindet). Der Beitrag wird weiterhin an die jeweilige Krankenversicherung bezahlt.

Seit 01.01.1995 erhält der Rentner einen Zuschuß zu seiner Pflegeversicherung. Der Zuschuß ist derzeit 0,85% der Rente. Er muß beim Rentenversicherungsträger beantragt werden. Hat der Rentner nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit und Pflege Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge, erhält er den Zuschuß nur in halber Höhe.


 

 
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