Wehrpflicht - Krankenversicherung

 

Wehrpflicht und Krankenversicherung

Wehrdienstleistende haben grundsätzlich Anspruch auf freie Heilfürsorge durch den Bund. Während der Dauer des Wehrdienstes (dazu zählen Gundwehr-/Ersatzdienst sowie die Teilnahme an Wehrübungen) wird daher der private Krankenversicherungsschutz nicht benötigt. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung für die Dauer des Wehrdienstes abschließen; den Beitrag dafür bezahlt der Bund. Diese Versicherung garantiert dem Versicherten in der PKV den vollen Versicherungsschutz zu den ursprünglichen Konditionen, sobald er keinen Anspruch mehr auf freie Heilfürsorge hat.

Bei der Krankenversicherung muß die Anwartschaftsversicherung noch vor Beginn des Wehrdienstes beantragt werden, rückwirkend ist dies nicht möglich. Zudem sollte der Versicherte einen Antrag beim Bund stellen, damit die Beiträge für die Anwartschaft vom Bund übernommen werden. Die Frist für diesen Antrag läuft spätestens drei Monate nach Ende der Wehrpflicht ab.

Antragsformulare können die Wehrpflichtigen bei der Unterhaltssicherungsbehörde der für den Wohnort zuständigen Kreis-/Stadtverwaltung erhalten.

 
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