Wehrpflicht - Krankenversicherung |
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Wehrpflicht und KrankenversicherungWehrdienstleistende haben grundsätzlich Anspruch auf freie Heilfürsorge durch den Bund. Während der Dauer des Wehrdienstes (dazu zählen Gundwehr-/Ersatzdienst sowie die Teilnahme an Wehrübungen) wird daher der private Krankenversicherungsschutz nicht benötigt. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung für die Dauer des Wehrdienstes abschließen; den Beitrag dafür bezahlt der Bund. Diese Versicherung garantiert dem Versicherten in der PKV den vollen Versicherungsschutz zu den ursprünglichen Konditionen, sobald er keinen Anspruch mehr auf freie Heilfürsorge hat. |