|
Ärztliche Untersuchung zur Aufnahme Private Krankenversicherung
Eine ärztliche Untersuchung vor Antragsstellung ist erforderlich:
- wenn nicht zumindest 3 Monate vor Antragstellung mindestens 12 Monate eine inländische Krankenversicherung bestand bzw. zur Zeit besteht (Ausnahmen: eine Vorversicherung in Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Schweden, der Schweiz oder Spanien wird einer inländischen Krankenversicherung gleichgestellt, da hier dem deutschen System ähnliche Krankenversicherungssysteme bestehen.)
- wenn nicht mindestens 36 Monate vor Antragstellung der ständige Wohnsitz ununterbrochen in Deutschland war. (Ausnahme: ein Wohnsitz in einem der oben aufgeführten Länder)
- bei vielen PKV Gesellschaften bei einem Eintrittsalter ab 50 Jahren. (In der Regel in den Tarifen der Krankheitskostenvollversicherung)
- wenn die Wartezeit (in der Regel 3 Monate) erlassen werden soll, damit der Versicherungsschutz sofort wirksam wird.
Zum Lexikon
|
|