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Erstattung der Kosten von Grund- und Behandlungspflege durch die Gesetzliche Krankenversicherung
Grundpflege : umfaßt Hilfe bei Tätigkeiten des täglichen Lebens, die zur Befriedigung der körperlichen und geistigen Grundbedürfnisse gehören, wie z.B.:
- Ernährung , Zubereiten von Mahlzeiten
- An- und Auskleiden
- Stuhlgang
- Bewegung innerhalb der Wohnung
- Körperpflege
Die Behandlungspflege überschreitet den Rahmen der Grundpflege und umfaßt hauptsächlich medizinische Leistungen, als auch Hilfe bei der Befriedigung von körperlichen und geistigen Grundbedürfnissen unter erschwerten Bedingungen, wie z.B.:
- Ernährung über Sonden
- Klistieren, Anus-praeter-Versorgung
- Messungen, Injektionen
- Wechseln von Verbänden, Wundbehandlung
- Mitwirken bei Bewegungstherapie, Beschäftigungstherapie,Logopädie
- Medikamentengaben
- Blutzucker-/ und Blutdruckmessung bei medikamentöser Neueinstellung,
-medizinische Einreibungen
Die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernehmen die Kosten für den Bereich der Behandlungspflege unter der Voraussetzung, daß die Behandlung :
- medizinisch notwendig ist
- vom Arzt verordnet wurde
- die Pflege von keiner im gleichen Haushalt lebenden Person übernommen werden kann
Die Kosten werden von der Gesetzlichen Krankenkasse nur dann übernommen, wenn sie die Behandlungspflege genehmigt hat.
Zur Vermeidung, Aufschiebung oder Verkürzung von Krankenhausbehandlung kann die GKV auch für kurze Zeit Grundpflege (Hilfe beim Waschen, An-/ und Auskleiden...) und hauswirtschaftliche Versorgung durch einen Pflegedienst finanzieren. Dieses ist aber in der Regel nur für längstens 4 Wochen möglich und wenn keine Leistungen der Pflegeversicherung bezogen werden.
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