Pflegepflichtversicherung Krankenversicherung |
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Pflegepflichtversicherung in der PKV - GKVSeit dem 1.1.1995 besteht die Pflegeversicherungspflicht für alle Erwerbstätigen in der Gesetzlichen Krankenkasse und in der Privaten Krankenversicherung. Die Pflegeversicherung wird in der Regel bei dem Versicherer abgeschlossen, bei dem der Versicherungsnehmer krankenversichert ist. Die Rentner erhalten einen Zuschuß zur Pflegeversicherung. Alle Pflichtversicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind automatisch bei ihrer GKV pflegeversichert. Freiwillige Mitglieder der GKV können ihre Pflegeversicherung bei ihrer Gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer Privaten Krankenversicherung abschließen. Der Beitrag wird bei der Privaten Krankenversicherung wie bei der Vollversicherung nach dem jeweiligen Eintrittsalter berechnet und nicht prozentual wie bei der GKV nach dem sozialversicherungspflichtigen Brutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
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