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Überschußverwendungsquote in der Privaten Krankenversicherung
Die Überschußverwendungsquote zeigt an, in welchem Umfang der wirtschaftliche Gesamterfolg des Privaten Krankenversicherungsunternehmens an die Versicherten weitergegeben wird. Sie ist immer vor dem Hintergrund der absoluten Höhe des Rohergebnisses nach Steuern zu sehen. Deshalb muß die Quote in unmittelbarem Zusammenhang mit dem versicherungsgeschäftlichen Ergebnis und der erzielten Nettoverzinsung betrachtet werden.
Nach § 12 a Abs. 1 VAG ist jedes Unternehmen verpflichtet, einen genau festgelegten Betrag für Beitragsentlastungsmaßnahmen im Alter zurückzustellen.
Für die Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung ist grundsätzlich ein Betrag zuzuführen, der zusammen mit den Verpflichtungen aus § 12 a Abs. 1 VAG und der poolrelevanten RfB aus der PPV mindestens einen Betrag von 80% des Rohergebnisses nach Steuern ergibt.
Die nach der Zuführung zur Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung noch vorhandenen Mittel werden zur Auffüllung des Eigenkapitals benötigt, um den Solvabilitäts-vorschriften Rechnung zu tragen.
Bei Aktiengesellschaften werden aus den Rohergebnissen nach Steuern zudem die Dividenden an die Aktionäre geleistet.
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