PKV Solvabilität

 

Private Krankenversicherung Solvabilität

Unter Solvabilität versteht man die von der Zusammensetzung des Versicherungsbestandes in der Krankenversicherung abhängige Relation zwischen Beitragseinnahmen und Schäden einerseits und Eigenkapital andererseits, bzw. die Ausstattung mit Eigenmitteln.

Nach § 53c Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sind PKV-Unternehmen verpflichtet, zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge Eigenmittel mindestens in Höhe einer Solvabilitätsspanne zu bilden.

Die Höhe der Solvabilitätsspanne bemißt sich entweder nach den jährlichen Beiträgen (Beitragsindex) in der Privaten Krankenversicherung oder nach den durchschnittlichen Aufwendugen für Versicherungsfälle der letzten drei Geschäftsjahre (Schadenindex). Maßgebend ist der jeweils höhere Index. (vgl. § 1 KapitalausstattungsVO).

 
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