Übergang von Voll- in Teilzeitbeschäftigung

 

Befreiung von der Krankenversicherungspflicht beim Übergang von Voll- in Teilzeitbeschäftigung

Wechselt ein Arbeitnehmer von Voll- in Teilzeittätigkeit mit einem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, sieht § 8 (1) 3 Sozialgesetzbuch V (SGB) ein Befreiungsrecht von der Versicherungspflicht bei der Gesetzlichen Krankenkasse vor. Befreien lassen können sich Arbeitnehmer, die als Angestellte oder Arbeiter tätig sind und bisher wegen Überschreiten der Jahresarbeitsverdienstgrenze mindestens 5 Jahre versicherungsfrei waren. D.h. diese Befreiungsmöglichkeit können z.B. alle Arbeitnehmer in Anspruch nehmen, die las Vollzeitbeschäftigte bislang in der Privaten Krankenversicherung versichert waren.

Die 5-Jahresfrist beginnt am Tag vor der Aufnahme der Teilzeitbeschäftigung rückwärts verlaufend.

Der Befreiungsantrag muß innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der zuständigen Gesetzlichen Krankenversicherung gestellt   werden.

 
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