Sonderkündigungsrecht - GKV |
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Sonderkündigungsrecht in der Gesetzlichen KrankenkasseVersicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung können nach einer Beitragssatzerhöhung oder Leistungsänderung außerordentlich kündigen und die GKV wechseln. Die Kündigung muß innerhalb eines Monats ab Erhöhung des Beitragssatzes bzw. Leistungsänderung zum Ende des darauffolgenden Monats eingereicht werden. Ein Vergleich der Beitäge in der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich deshalb lohnen. |