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Online Wechsel Gesetzliche Krankenkasse
Auch durch einen Wechsel innerhalb der Gesetzlichen Krankenkassen lassen sich Beiträge einsparen, da der Beitrag immer prozentual vom sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet wird und satzungsgemäß von jeder GKV unterschiedlich festgelegt wird (Beiträge GKV 2007).
Die Möglichkeit zum Wechsel besteht grundsätzlich immer alle 18 Monate (mit einer 2 monatigen Frist zum Monatsende), d.h. innerhalb von 1 1/2 Jahren ist man als Pflichtmitglied auf eine Gesetzliche Krankenkasse festgelegt.
Freiwillig Versicherte können jederzeit in eine Private Krankenversicherung wechseln, mit einer 2 monatigen Kündigungsfrist zum Monatsende. Ein Wechsel innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherungen besteht auch für freiwillig Versicherte nur nach 18 Monaten. Je nach individuellen Voraussetzungen ist es daher teilweise möglich durch einen Wechsel in eine Private Krankenversicherung ein noch höheres Einsparpotential zu erzielen.
Sie finden dazu auch noch unseren Online Vergleich, mit dem Sie Ihre individuelle Ersparnis ausrechnen können und speziell für Ihr Bundesland die optimale Gesetzliche Krankenversicherung aussuchen können.
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