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Solidarität und Krankenversicherung
Der Begriff Solidarität wird in vielfältiger Weise verwendet, sie bezeichnet unter anderem eines der Grundprinzipien des menschlichen Zusammenlebens: das Zusammengehörigkeitsgefühl von Individuen und Gruppen (im weiteren Sinne auch von Staaten in Bündnissen), das sich in gegenseitiger Unterstützung und Hilfe äußert.
Eine Sozialordnung, die rein nach dem Solidaritätsprinzip organisiert ist, führt zum Wohlfahrts- und Versorgungsstaat.
D.h. die praktische Gestaltung wirtschaftlicher Entscheidungen bewegt sich immer im Spannungsfeld zwischen Subsidiaritätsprinzip und Solidarität. Eine Sozialordnung, die vorwiegend auf dem Subsidiaritätsprinzip aufgebaut ist, läßt sich als System der Selbsthilfe definieren.
Diese Prinzipien spiegeln sich auch im deutschen Krankenversicherungssystem von Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und Privaten Krankenversicherungen (PKV) wider.
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