Subsidiarität

 

Krankenversicherung Subsidiarität

Subsidiarität (lat. zurücktreten, nachrangig sein) ist eine politische und gesellschaftliche Maxime und soll individuelle Freiheit und Verantwortung vorrangig vor staatlichem Handeln stellen.
Im Bereich der Krankenversicherung bestimmt die Subsidiarität beim Zusammentreffen mehrerer Leistungsträger die Reihenfolge in der Inanspruchnahme. Ist im Vertrag eine Subsidiarität vereinbart, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, erst die Leistungen der anderweitigen Versicherung in Anspruch zu nehmen. (bei der PKV im § 5, Abs. 3 Musterbedingungen MB/KK vereinbart).
Hat der Versicherungsnehmer z.B. Ansprüche an einen anderen Leistungsträger, wie die Gesetzliche Unfallversicherung oder die Gesetzliche Rentenversicherung so leistet die PKV hier subsidiär (außer bei Ansprüchen auf Krankenhaustagegeld).
Falls der Versicherungsnehmer die Leistungen anderer vorrangiger Kostenträger nicht in Anspruch nimmt, kann die Private Krankenversicherung einen entsprechenden Abzug vornehmen.

 
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