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Krankenversicherung für Praktikanten
Der Begriff "Praktikant" wird auf eine Person angewandt, die in einem Betrieb, einem Unternehmen, einer Einrichtung oder Verwaltung praktische Kenntnisse und Erfahrungen für eine Berufsausbildung erwirbt. Das Praktikum hat den Zweck, praktische Erfahrungen im jeweiligen Beruf zu sammeln. Diese sollen die Ausbildung in einem Hauptberuf vorbereiten, unterstützen oder vervollständigen, ohne alle Bedingungen für eine Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes zu erfüllen.
Es gibt 3 Arten von Praktika:
1. das Praktikum an der Hochschule/Fachhochschule
2. das Praktikum außerhalb der Hochschule/Fachhochschule, aber man ist weiterhin immatrikuliert
3. das Praktikum ohne Bindung an die Hochschule/Fachhochschule
Für den Krankenversicherungsstatus wirkt sich das wie folgt aus : Die Personen der 1. und 2. Gruppe sind ihrem Erscheinungsbild nach Studenten, d.h., sie unterliegen der Krankenversicherungspflicht für Studenten. Und haben demnach eine Befeiungsmöglichkeit von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenkasse und können demnach auch in eine Private Krankenversicherung wechseln.
Praktikanten, die nicht an einer Hochschule oder Fachhochschule immatrikuliert sind, unterliegen der Versicherungspflicht wie ein Arbeitnehmer, soweit sie aus dieser Tätigkeit ein Arbeitseinkommen erzielen.
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