Befreiungsmöglichkeit bei Studenten in der GKV |
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Befreiungsmöglichkeit bei Studenten in der Gesetzlichen KrankenversicherungEin Student kann sich von der Krankenversicherungspflicht in der GKV befreien lassen (§ 8 (1) Nr. 5 SGB Sozialgesetzbuch) und in eine Private Krankenversicherung wechseln.Der Befreiungsantrag muß innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Versicherungspflicht oder vor Beginn des Studiums gestellt werden. |