Zuschuß Mutterschaftsgeld in der PKV

 

Zuschuß Mutterschaftsgeld für Versicherte in der Privaten Krankenversicherung

Frauen, die nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert, sind erhalten gemäß § 13 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes für die Zeit der Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeldschaftsgeld in Höhe von insgesamt höchstens € 210,-. Bei Frauen, die in der Privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind, wird das Mutterschaftsgeldschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt in Bonn gezahlt.

Die Versicherungsnehmerin erhält vom Arbeitgeber einen Zuschuß zum Mutterschaftsgeld in Höhe der Differenz zwischen 13,- € (Höchstbetrag des auf den Kalendertag umgerechneten Mutterschaftsgelds der gesetzlich versicherten Frauen) und dem auf den Kalendertag umgerechneten Nettoeinkommen der letzten 3 abgerechneten Monate.

In den Privaten Krankenversicherungen besteht während des Bezugs von Mutterschaftsgeld Beitragspflicht.
Es besteht kein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag.

 

 

 
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