Kündigungsrücknahme in der PKV

 

Private Krankenversicherung - Kündigungsrücknahme

Einen Antrag auf Kündigungsrücknahme kann ein Versicherungsnehmer in der PKV stellen, wenn er seine Mitgliedschaft bei einer Krankenversicherung gekündigt und diese Kündigung rückgängig machen will. Dieser Antrag muß dem Versicherer noch vor dem Zeitpunkt zugehen, zu dem die Kündigung wirksam wird. Ist dieser Zeitpunkt bereits vorbei, kann der Versicherungsnehmer einen Antrag auf Wiederinkraftsetzung des Vertrags bei der Privaten Krankenversicherung stellen.

Das gekündigte Versicherungsverhältnis tritt nach dem Kündigungsrücknahmeantrag erst wieder in Kraft, wenn der Versicherer den Antrag angenommen hat. Der Versicherer ist nicht verpflichtet, den Antrag anzunehmen.

 
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