Krankentagegeld in der PKV bei Schwangerschaft

 

Krankentagegeld in der Private Krankenversicherung während der Schwangerschaft

In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist festgelegt, daß bei Arbeitsunfähigkeit wegen Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung kein Anspruch der Versicherten auf Krankentagegeld besteht.
Arbeitnehmerinnen erhalten keine Leistungen innerhalb der Mutterschutzfrist, auch nicht bei Krankheit, da für sie in dieser Zeit kein Verdienstausfall entstehen kann.
Wichtig für Selbständige: auch hier gibt es keine Leistung für Auswirkungen der Schwangerschaft.

 
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