Krankentagegeld in der PKV bei Schwangerschaft |
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Krankentagegeld in der Private Krankenversicherung während der SchwangerschaftIn den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist festgelegt, daß bei Arbeitsunfähigkeit wegen Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung kein Anspruch der Versicherten auf Krankentagegeld besteht. |