Jahresüberschuß in der PKV |
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Private Krankenversicherung JahresüberschußDer Jahresüberschuß ergibt sich in der Gewinn- und Verlustrechnung aus der Summe aller geschäftlichen Aktivitäten des Geschäftsjahres.Z.B. nach Vornahme aller handelsrechtlich erforderlichen Abschreibungen und Wertberichtigungen, Dotierung aller geschäftsplanmäßig zu stellenden Rückstellungen (mit Ausnahme der Rückstellung für Beitragsrückerstattung, RfB) als auch Pensionsrückstellungen sowie Passivierung aller vorgeschriebenen oder möglichen Posten, z.B. der auf vertraglicher Verpflichtung oder Satzung beruhenden Tantiemen des Aufsichtsrates und des Vorstands. |