Rücklagen in der PKV

 

Private Krankenversicherung Rücklagen

Rücklagen sind Überschüsse aus wirtschaftlicher Tätigkeit, die für bestimmte zukünftige Zwecke reserviert sind. Sie treten bei Kapitalgesellschaften mit konstantem Eigenkapital, bei gemeinnützigen Vereinen und bei Kommunen auf.
Bei Kapitalgesellschaften (z.B. Aktiengesellschaften) sind Rücklagen Teil des Eigenkapitals. So dienen Rücklagen der Selbstfinanzierung des Unternehmens und der Stärkung der Eigenkapitalbasis. Konkrete Zwecke sind beispielsweise die Deckung von Verlusten oder künftige Investitionen. Um über die Mittel für Investitionen verfügen zu können, muss die Haupt- oder Gesellschafterversammlung die Umwandlung der Rücklagen in Grund- oder Stammkapital beschließen (sogenannte Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln).

 
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