Erstbeitrag in der PKV

 

Erstbeitrag in der Privaten Krankenversicherung

Der Erstbeitrag ist der zeitlich erste Beitrag, der für eine Private Krankenversicherung gezahlt wurde. Alle späteren Beiträge werden als Folgebeiträge bezeichnet.
Der Erstbeitrag / erste Beitragsrate (z.B. bei monatlicher Zahlung) ist spätestens unverzüglich nach Aushändigung des Versicherungsscheines (Police) und Zustandekommen des Versicherungsvertrages zu zahlen. Der Beitrag wird nicht durch Zustellung der Annahmeerklärung von seiten des Versicherers fällig. Hat der Versicherungsnehmer eine Einzugsermächtigung erteilt, gilt der erste Beitrag als gezahlt - Einlösung vorausgesetzt.


 
PKV-1x1
PKV Online Rechner
Service Hotline
PKV Hotline 9ct/minPKV Kontakt
Anzeigen