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Erstbeitrag in der Privaten Krankenversicherung
Der Erstbeitrag ist der zeitlich erste Beitrag, der für eine Private Krankenversicherung gezahlt wurde. Alle späteren Beiträge werden als Folgebeiträge bezeichnet.
Der Erstbeitrag / erste Beitragsrate (z.B. bei monatlicher Zahlung) ist spätestens unverzüglich nach Aushändigung des Versicherungsscheines (Police) und Zustandekommen des Versicherungsvertrages zu zahlen. Der Beitrag wird nicht durch Zustellung der Annahmeerklärung von seiten des Versicherers fällig. Hat der Versicherungsnehmer eine Einzugsermächtigung erteilt, gilt der erste Beitrag als gezahlt - Einlösung vorausgesetzt.
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