Beitragssatz in der GKV |
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Beitragssatz in der Gesetzlichen KrankenversicherungIn der Gesetzlichen Krankenkasse erfolgt die Berechnung der Beiträge nach einem festen Prozentsatz (in der Satzung geregelt) vom beitragspflichtigen Einkommen der Versicherten (Beiträge GKV 2007). Dieser Prozentsatz ist unterschiedlich je nach GKV (ab 2009 mit der Einführung des Gesundheitfonds wird es voraussichtlich einen einheitlichen Beitrag für alle Gesetzlichen Krankenversicherungen geben). Zu dem beitragspflichtigen Einkommen werden Arbeitsentgelt (bis zur Beitragsbemessungsgrenze), Rente und Versorgungsbezüge gezählt. |