Gesundheitsreform Gesundheitsfonds

 

Gesundheitsreform 2006 - Informationen zum Gesundheitsfonds in der Gesetzlichen Krankenkasse

In der Gesundheitsreform 2006 / 2007 wurde festgelegt, daß die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) größtenteils über einen Gesundheitsfonds erfolgen soll.

1 Der Gesundheitsfonds soll zum 1. Januar 2009 eingeführt werden.

2. Die Belastung der Mitglieder durch Zusatzbeiträge wird nicht auf 1% des Haushaltsgesamtein- kommens, sondern auf 1% der beitragspflichtigen Einnahmen begrenzt, wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag größer als 8 EUR erhebt.

3. Der Beitrag wird nicht über eine neue Behörde eingezogen, sondern unverändert von den GKV-Kassen erhoben. Mit dem Gesundheitsfonds wird die GKV weiter in Richtung Einheits- versicherung gedrängt. Dder Beitragssatz wird künftig einheitlich per Gesetz bestimmt (wie auch jetzt schon die Leistungen). So verliert die Selbstverwaltung der Gesetzlichen Krankenversicherungen ihre Selbstbestimmung über die Finanzierung, da bisher jede Gesetzliche Krankenkasse ihren Beitragssatz in ihrer Satzung selbst festgelegt hat. Dies ist jetzt nicht mehr möglich.
Der Zusatzbeitrag ist aus der Sicht der Gesetzlichen Krankenversicherung höchst problematisch. Falls Zusatzbeiträge über 8 EUR zur Finanzierung der Ausgaben nötig werden, können die Kassen aufgrund der 1%-Regel den Zusatzbeitrag bei einkommensschwächeren Mitgliedern nicht in voller Höhe erheben. Zum Ausgleich werden die Kassen einkommensstärkere Mitglieder (z.B.
freiwillige Mitglieder) stärker belasten müssen. Bei diesen Mitgliedern fällt die Beitragsanhebung höher aus. Es ist zu erwarten, dass die GKV deshalb einen Zusatzbeitrag so lang wie möglich vermeiden werden. Das geht aber nur über Kürzungen von Leistungen, die die Kassen beeinflussen können. So z.B. bei genehmigungspflichtigen Anschlussheilbehandlungen nach einem Krankenhausaufenthalt.

Ab 01.01.2007 sind außerdem für die Gesetzlichen Krankenversicherungen
höhere Beiträge geplant (Beiträge GKV 2007) und die Wechselmöglichkeit für Arbeitnehmer aus der Gesetzlichen Krankenkasse soll um eine 3 Jahres Frist verlängert werden. Ab 2008 soll ein neuer Basistarif in der Privaten Krankenversicherung eingeführt werden.

Aktuelle Informationen zum Gesundheitsfonds im Dezember 2006

Der Gesundheitsfonds führt lt. einer Studie des Kieler Instituts für Mikrodaten-Analyse zu einer massiven Umverteilung von Ost nach West. D.h. die Krankenkassenbeiträge der Versicherten aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg (Geberländer) fließen, wenn der Gesundheitsfonds wie geplant verabschiedet wird nach Mecklenburg Vorpommern, Sachsen, Berlin und andere wirtschaftlich schwache Länder. Die Ministerpräsidenten der jeweiligen Geberländer sind nicht bereit solch einer Reform zuzustimmen, wenn die Belastung der einzelnen Länder das 10 bis 20 fache überschreitet. Schon jetzt zahlt Baden-Württemberg und Bayern fast 3 Mrd. Euro und damit den Großteil des bundesdeutschen Finanzausgleichs für ärmere Regionen. Der Gesundheitsfonds würde den heutigen Nord-Süd Transfer noch einmal um 50 Prozent ausweiten. Der Grund liegt in der politisch gewollten Gleichmacherei im Gesundheitswesen. Durch den Gesundheitsfonds sollen die Beiträge bei allen Gesetzlichen Krankenkassen bundesweit einheitlich sein, die Ein -und Ausgaben sind allerdings regional sehr unterschiedlich. Es besteht ein starkes Nord- Südgefälle bei der Arbeitslosigkeit, was sich in den Beitragseinnahmen stark auswirkt. Durch den Gesundheitsfonds soll nun eine Nivellierung nach unten stattfinden. Ob der Gesundheitsfonds bei diesen starken Gegenströmungen überhaupt kommt und wann er kommt Mitte 2008 oder erst 2009 muß sich noch herausstellen.


 


 

 
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