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Gesundheitsreform höhere Beiträge bei den Gesetzlichen Krankenversicherungen zum 01.01.2007
Die Gesundheitsreform 2006 ist die erste Reform im Gesundheitswesen, die sofort ein Ansteigen der GKV- Beitragssätze verursacht. Denn bisher waren Gesundheitsreformgesetze zur Dämpfung der Kosten eingeführt worden. Laut Regierung sollen es
0,5%-Punkte sein, die Experten in der Gesetzlichen Krankenversicherung erwarten dagegen im kommenden Jahr 0,8%-Punkte mehr. Bis 2009 sehen sie das GKV-Beitragssatzniveau bei ca.16%
(aktuell 14,2%).
Ab 2009 soll es einen gesetzlich festgelegten Einheitsbeitragssatz für alle Gesetzlichen Krankenkassen geben, d.h. die Gesetzlichen Krankenversicherungen, die bisher einen niedrigeren Beitrag anbieten konnten, werden so teuer wie alle anderen.
Der Beitrag ab 01.01.2007 für ein freiwilliges Mitglied (Arbeitnehmer über der Beitragsbemessungsgrenze) in der Gesetzlichen Krankenversicherung wird bei einer
0,5%-Punkte Beitragssatzanpassung bei ca. 617 Euro monatlichem Gesamtbeitrag (z.B. DAK oder BEK) liegen. Wobei ein evtl. Zusatzbeitrag nicht berücksichtigt wurde.
Die Verantwortlichen in den Gesetzlichen Krankenkassen erwarten mehrheitlich Verschlechterungen sowohl auf der Beitrags- wie der Leistungsseite für die GKV-Mitglieder.
Ohne Lösung der GKV-Probleme aus dem demografischen Wandel und Kostensteigerungen durch medizinischen Fortschritt werden die GKV-Beitragssätze nach wissenschaftlichen Prognosen langfristig bei ca. 30 % liegen. Beitragssätze dieser Größenordnung sind weder von den Versicherten, noch von den Arbeitgebern (Arbeitgeberzuschuß) finanzierbar. Deshalb ist weiterhin mit Rationierung von Leistungen und Leistungskürzungen für GKV-Mitglieder zu rechnen, wie dies in den vergangenen 30 Jahren durch verschiedene Reformgesetze der Fall gewesen ist.
Weitere wichtige Änderungen im Gesundheitsreformgesetz ist der Basistarif, die 3 Jahres Frist für Arbeitnehmer und der Gesundheitsfonds und höhere Beiträge GKV 2007.
Voraussichtliche Entwicklung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung bis 2008
(in % des Bruttoarbeitslohnes, jeweils ab Januar, wenn nicht anders angegeben)
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, **Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen (Pressekonferenz vom 18.10.2006)
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