Aufschubzeit beim Tagegeld bei der PKV

 

Aufschubzeit beim Tagegeld bei der Privaten Krankenversicherung

Die Aufschubzeit / Karenzzeit vereinbart einen leistungsfreien Zeitraum, in dem in der Krankentagegeldversicherung bei der Privaten Krankenversicherung ab Beginn der festgestellten Arbeitsunfähigkeit noch kein Krankentagegeld gezahlt wird.
Die Karenzzeit muß bei Arbeitnehmern mindestens dem Zeitraum der gesetzlichen Lohnfortzahlung entsprechen. ( i.d. Regel 43 Tage)

 
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