Ambulante Behandlung in der GKV und in der PKV

 

Ambulante Behandlung in der Gesetzlichen Krankenkasse und in der Privaten Krankenversicherung

Falls eine Behandlung keine stationäre Behandlung (Krankenhausaufenthalt) erfordert, wird diese Maßnahme im medizinischen Bereich als ambulante Behandlung bezeichnet. Dazu gehören also keine Krankenhaus Behandlungen (bei mindestens einer Übernachtung).
Hierzu zählen alle Kosten, die der normale Hausarzt, Facharzt etc., und Heilpraktiker berechnet.
Die Behandlung erfolgt dann in der Arztpraxis, in der Wohnung des Patienten oder auch dem Krankenhaus als ambulanter Patient.
Untersuchungen, aber auch Beratungen oder Laboruntersuchungen, diagnostische Maßnahmen, Injektionen und andere Sonderleistungen zählen zur ambulanten Behandlung.

 
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