Ambulante Behandlung in der GKV und in der PKV |
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Ambulante Behandlung in der Gesetzlichen Krankenkasse und in der Privaten KrankenversicherungFalls eine Behandlung keine stationäre Behandlung (Krankenhausaufenthalt) erfordert, wird diese Maßnahme im medizinischen Bereich als ambulante Behandlung bezeichnet. Dazu gehören also keine Krankenhaus Behandlungen (bei mindestens einer Übernachtung). |